Holding haftet für Wettbewerbsverstoß einer Tochtergesellschaft


Wird ein Wettbewerbsverstoß von einem Einzelhandelsmarkt begangen, der in einen von einer Muttergesellschaft geleiteten Betriebsorganismus eingegliedert ist (hier Media-Saturn-Holding), haftet auch die Muttergesellschaft für den Gesetzesverstoß. Unerheblich ist dabei, ob die Muttergesellschaft die unzulässige Werbung veranlasst oder von ihr gewusst hat.


Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 06.06.2005
6 U 199/01
NJW Heft 35/2005, Seite XIV
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