Teurer Parkplatz durch Missbrauch eines Behindertenausweises
Eine junge Frau parkte ihren Pkw circa eine Stunde auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz in der Nürnberger Innenstadt. Um die Parkgebühren zu sparen, legte sie den Schwerbehindertenausweis ihrer nicht anwesenden Mutter auf das Armaturenbrett. Als sie wegfahren wollte, flog der Schwindel durch eine Kontrolle auf. Die Polizei brachte den Vorfall zur Anzeige.
Der Amtsrichter sah in dem Verhalten der Frau einen strafbaren Missbrauch von Ausweispapieren und sprach eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 60 Euro aus. Somit kostete die einstündige Parkzeit ohne Berücksichtigung von Gerichtskosten und Anwaltsgebühren "satte" 2.400 Euro.
Urteil des AG Nürnberg vom 21.04.2005
55 Cs 702 Js 62068/04
DAR 2005, 410