Gebrauchtwagenkauf: Rücktritt bei Falschangaben zum Modelljahr
Der Angabe des Modelljahres kommt bei einem Gebrauchtwagenkauf eine erhebliche wertbildende Bedeutung zu. Gibt der Verkäufer fälschlich das Jahr der Erstzulassung als Modelljahr an und liegen zwischen Herstellung und Erstzulassung über ein Jahr, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Urteil des OLG Nürnberg vom 21.03.2005
8 U 2366/04
OLGR Nürnberg 2005, 411
DAR 2005, 450