Kein Schadensersatz für "Djerba-Opfer"


Den Reiseveranstalter trifft dann kein Verschulden am Misslingen der Reise durch einen Terroranschlag, wenn es im Vorfeld der Buchung oder Durchführung der Reise keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für drohende Terroranschläge gab. In diesem Fall schuldet der Veranstalter keine Warnung der Reisegäste.

Vereinzelte, zum Teil auch touristenfeindliche Demonstrationen, die sich zwar im Reiseland, aber mehrere 100 Kilometer vom Reiseziel des später Geschädigten entfernt zugetragen haben, stellen keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für einen Terroranschlag dar. Dasselbe gilt auch für die aus Sicherheitsgründen eine Woche vor dem Anschlag erfolgte Absperrung der Synagoge, an der sich der Terroranschlag später zugetragen hat.

Hinweis: In dem Verfahren wurde die Klage eines kleinen Jungen abgewiesen, der bei dem verheerenden Brandanschlag auf Djerba (Tunesien) schwerste Brandverletzungen erlitten hatte.


Urteil des OLG Celle vom 22.09.2005
11 U 297/04
OLGR Celle 2005, 669
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice