Befristete Arbeitsverträge bis zur Erreichung des gesetzlichen Rentenalters zulässig
Das Bundesarbeitsgericht hält eine arbeitsvertragliche Regelung für zulässig, wonach das Arbeitsverhältnis am letzten Tag des Monats endet, in dem der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht. Eine solche Befristung ist jedenfalls dann zulässig, sofern der Arbeitnehmer auf Grund der Art der Beschäftigung die Möglichkeit hat, eine gesetzliche Altersrente zu erwerben. Unerheblich ist hierbei, wenn der Arbeitnehmer eine andere Versorgungsform gewählt hat, indem er sich von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen und stattdessen eine berufsständige Altersversorgung (hier als Journalist) vorgezogen hat.
Urteil des BAG vom 27.07.2005
7 AZR 443/04
Pressemitteilung des BAG