Kein Anspruch der Deutschen Bahn auf Domain "bahnhoefe.de"


Der Deutschen Bahn als Eigentümer der meisten Personenbahnhöfe in Deutschland steht kein Unterlassungs- und Freigabeanspruch gegenüber dem Berechtigten an der Internetdomain "bahnhoefe.de", einem Reiseunternehmen, zu. Das Landgericht Köln hält den Begriff "Bahnhöfe" für völlig neutral und lehnte eine Assoziationskette "Bahnhöfe - Schienenverkehr - Eisenbahn - Deutsche Bahn" als nicht zwingend ab, da der Begriff für Bahnhöfe jeder Art im In- und Ausland verwendet wird.


Urteil des LG Köln vom 22.12.2005
84 O 55/05
JurPC Web-Dok. 34/2006
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