Keine Namensänderung bei nicht ehelichem Kind nach Tod der Mutter


Nach geltendem Recht ist der Vater, der mit der allein sorgeberechtigten Mutter nicht verheiratet war und nach deren Tod die Sorge für das Kind erlangt, nicht berechtigt, dem Kind seinen Namen zu geben.


Beschluss des BGH vom 10.08.2005
XII ZB 112/05
NJW-Spezial 2006, 60
BGHR 2006, 31
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice