Kennzeichnungspflicht bei zum Auskeilen neigenden Pferden


Ein Reiter erlitt bei einem gemeinsamen Ausritt mit mehreren Pferden eine Beinverletzung, weil das vor ihm befindliche Pferd unvermittelt ausschlug. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte den Halter des Pferdes, der von der Neigung seines Pferdes zum Ausschlagen wusste, zum Ersatz des gesamten Schadens. Beim gemeinsamen Ausritt ist ein Pferd, das zum Ausschlagen neigt, mit einer roten Schleife am Schweif zu kennzeichnen. Außerdem muss der Reiter am Schluss der Gruppe reiten.

Ist der nachfolgende Reiter über die Gefährlichkeit des Tieres nicht informiert, trifft ihn kein Mitverschulden, wenn er wegen plötzlicher und nicht durch einen Warnruf angekündigter Verzögerung aus der Gangart Trab einen kurzen Moment zu dicht aufreitet und das Pferd in diesem Moment nach hinten ausschlägt.

Urteil des OLG Koblenz vom 26.01.2006
5 U 319/04
Pressemitteilung des OLG Koblenz


Urteil des OLG Koblenz vom 26.01.2006
5 U 319/04
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