Kindesunterhalt: Berücksichtigung von Gewerkschaftsbeiträgen


Reicht das Einkommen eines unterhaltspflichtigen Elternteils nicht für die Bezahlung des gesamten Kindesunterhalts aus (so genannter Mangelfall), ist der Unterhaltspflichtige nicht berechtigt, Gewerkschaftsbeiträge einkommensmindernd abzusetzen.


Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.04.2005
II-2 UF 225/04
OLGR Düsseldorf 2005, 439
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