Unwirksamer Unterhaltsverzicht bei schwerer Erkrankung
Der leistungsfähige Ehemann kann sich gegenüber seiner Ehefrau nach erfolgter Trennung dann nicht auf einen Unterhaltsverzicht in einem notariellen Ehevertrag einer kinderlos gebliebenen Ehe berufen, wenn die Ehefrau kurze Zeit nach der Eingehung der Ehe durch eine unheilbare Erkrankung vollständig und dauerhaft erwerbsunfähig geworden ist.
Urteil des OLG Koblenz vom 25.05.2004
11 UF 329/03
OLGR Koblenz 2005, 355