Krankengeldtageversicherung: unerlaubte Tätigkeit während Arbeitsunfähigkeit
Geht ein Versicherter während der krankheitsbedingten Inanspruchnahme seiner Krankengeldtageversicherung einer Erwerbstätigkeit nach, kann die Versicherung den bestehenden Vertrag auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen. So entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken im Fall eines Mannes, der während seiner angeblichen Arbeitsunfähigkeit in der Gastwirtschaft seiner Frau sowohl im Service als auch im Verwaltungsbereich in erheblichem Umfang mitgearbeitet hatte.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 16.02.2005
1 U 63/04
NJW Heft 28/2005, Seite XVI