Pflegegeld für Kind unpfändbar


Ein vom Träger der Jugendhilfe als Teil des Pflegegeldes an die Pflegeeltern für ein in deren Haushalt aufgenommenes Kind ausgezahlter "Anerkennungsbetrag" kann von einem Gläubiger der Pflegeperson nicht gepfändet werden.


Beschluss des BGH vom 04.10.2005
VII ZB 13/05
BGHR 2006, 56
NJW 2006, 371
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