Die Schulbehörde darf eine Realschulrektorin auf einen Referentenposten versetzen, wenn diese einer Sekte (hier "Zentrum des Lichts") angehört. Lehrer, die sich aktiv für eine undemokratische Vereinigung engagieren, müssen - so die Begründung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz - von Schülern ferngehalten werden.
Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.02.2005
2 B 12250/05
Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz