Wird in einem Reiseprospekt eine angebotene Piratenkreuzfahrt mit der Beschreibung "unbeschwertes Bordleben in gleich gesinnter Clique" beworben, darf der Kunde erwarten, dass an der Reise überwiegend junge Leute teilnehmen. Das Landgericht Frankfurt sprach zwei Abiturientinnen eine Reisepreisminderung um 80 Prozent und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden zu, da sich die Piratenkreuzfahrt als ein gemütliches Herumschippern auf einem Fährdampfer herausstellte, der nur Urlauber im Alter ab 75 Jahren an Bord hatte.
Urteil des LG Frankfurt
2/24 S 15/04
Spiegel online