Anspruch auf Ersatzunterkunft bei defekter Toilette in Hotelzimmer


Ein Hotelgast hat einen Anspruch auf eine andere Unterkunft, wenn in seinem Hotelzimmer die Toilette nicht funktioniert. Kann der Reiseveranstalter nur eine Ersatzunterkunft in einem teureren Hotel zur Verfügung stellen, darf er keine Aufpreiszahlung von seinem Kunden verlangen. Diesem steht darüber hinaus für den Tag in dem mangelhaften Hotelzimmer eine Reisepreisminderung von 15 Prozent und für den Umzugstag die volle Erstattung des anteiligen Reisepreises zu.


Urteil des AG Bad Homburg
2 C 1390/03
Spiegel online
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice