Reiseveranstalter muss auf Einreisebestimmungen hinweisen


Ein Reiseveranstalter kommt der Verpflichtung, seine Gäste über besondere Pass- und Visumerfordernisse in den Urlaubsländern aufzuklären, nicht bereits dadurch nach, dass er einen entsprechenden Informationsprospekt anfertigt und dem Reisbüro aushändigt in der Hoffnung, dass dieses die Broschüre auch tatsächlich weiterleitet. Der Veranstalter muss daher die Information, z. B. durch eigene Übersendung der Einreiseinformationen, zusammen mit der Buchungsbestätigung sicherstellen.

Allerdings besteht auch eine den Erstattungsanspruch mindernde Erkundigungspflicht des Touristen, da allgemein bekannt ist, dass es für fremde Länder Einreisebestimmungen gibt.


Urteil des AG Hamburg vom 23.09.2004
22 A C 189/04
RRa 2006, 80
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