Geländewagen weiterhin steuerprivilegiert


Gute Nachrichten für Fahrer von Geländewagen! Das Finanzgericht Baden-Württemberg behandelt so genannte SUV trotz der vom Gesetzgeber mit der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) beabsichtigten Abschaffung des Steuerprivilegs weiterhin - wie bei Lkw - nach der günstigeren Besteuerung nach Gewicht statt für Pkw nach Hubraum und Schadstoffemission. Durch die Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO, in dem der Begriff des Pkw definiert wurde, sei - so die Begründung - eine Gesetzeslücke entstanden. Diese müsse durch die einschlägigen EU-rechtlichen Bestimmungen geschlossen werden, wonach Geländewagen nicht als Pkw einzustufen sind.

Ob die Entscheidung auch vor den höheren Instanzen Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.


Urteil des FG Baden-Württemberg vom 14.03.2006
8 V 4/06
Pressemitt. des FG Baden-Württemb. v. 04.05.2006
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