Reisebüro muss nicht über Einreiseanforderungen aufklären
Reisebüros sind nicht verpflichtet, ihre Kunden über das Erfordernis eines gültigen Reisepasses für die gebuchte Pauschalreise aufzuklären. Dies ist ausschließlich Sache des Reiseveranstalters, der gesetzlich verpflichtet ist, den Kunden schon vor der Buchung über etwaige Pass- oder Visumerfordernisse zu unterrichten. Der Tourist kann daher vom Reisebüro keinen Schadensersatz fordern, wenn er am Abreisetag von den deutschen Flughafenbehörden mangels gültiger Ausweispapiere zurückgewiesen wurde. Er muss sich wegen seiner Ansprüche an den Reiseveranstalter halten.
Urteil des BGH vom 25.04.2006
X ZR 198/04
NJW 2006, 2321