Rundfunkgebühren für Autoradio auch bei geringer beruflicher Fahrzeugnutzung


Wird ein Pkw von einem Freiberufler nicht nur privat, sondern auch beruflich genutzt, müssen für das Autoradio gesonderte Rundfunkgebühren bezahlt werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass das Finanzamt steuerlich lediglich einen 30-prozentigen Anteil für die berufliche Nutzung anerkennt.


Urteil des VG Mainz vom 04.08.2006
4 K 393/06
ZUM-RD 2007, 45
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