Wertloser Abfindungsvergleich bei Insolvenz des Arbeitgebers


Wird mit einem von Insolvenz bedrohten Arbeitgeber die Vertragsaufhebung gegen Zahlung einer Abfindung vereinbart, ist für den Arbeitnehmer die Ausformulierung des Vertrags besonders wichtig. Wird nämlich der Arbeitgeber vor Zahlung der Abfindung zahlungsunfähig, so führt dies nicht zwingend zur Unwirksamkeit des Abfindungsvergleichs und zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers. Soll der Vergleich nur rechtskräftig werden, wenn die Vergleichssumme gezahlt wird, muss dies durch Einfügen einer entsprechenden Bedingung ausdrücklich vereinbart werden. Fehlt eine solche Klausel, verliert der Arbeitnehmer nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern ganz oder bis auf eine oftmals geringe Quote auch seinen Abfindungsanspruch.



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