Getrennte Anlage einer Barkaution auch bei Gewerbemietvertrag
Der Vermieter von Gewerberäumen ist auch bei Fehlen einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag - wie bei der Vermietung von Wohnraum - verpflichtet, eine Barkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anzulegen. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Mieter an der noch zu bezahlenden Restkaution ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Urteil des OLG Nürnberg vom 23.02.2006
13 U 2489/05
RdW 2006, 476
OLGR Nürnberg 2006, 418