Arbeitsverträge enthalten meist so genannte Ausschlussfristen, innerhalb derer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. Vergütungsansprüche) gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Anderenfalls verfallen die Ansprüche. Arbeitgeber sollten bei der Formulierung darauf achten, dass die Vereinbarung einer Ausschlussfrist in einem Formulararbeitsvertrag der gesetzlichen Inhaltskontrolle standhalten muss.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Klausel, die für den Beginn einer an sich zulässigen Ausschlussfrist nicht auf die Fälligkeit der Ansprüche, sondern allein auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellt, eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellt und damit unwirksam ist. Einzelne Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis können nämlich durchaus auch erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen. Die Ausschlussfrist könnte dann zu kurz bemessen sein.
Urteil des BAG vom 01.03.2006
5 AZR 511/05
NJW Heft 23/2006, Seite XII