Kein Fahrverbot trotz wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen
Weist das "Sündenregister" eines Autofahrers zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 bzw. 24 km/h auf, rechtfertigt ein erneuter Geschwindigkeitsverstoß mit einer Überschreitung von 28 km/h nicht bereits die Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots, sondern allenfalls eine Verdoppelung des Regelbußgeldes auf 100 Euro.
Beschluss des OLG Bamberg vom 06.07.2006
2 Ss OWi 789/06
DAR 2006, 514