Unberechtigter Zugriff auf innerbetriebliche E-Mails


Es stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar, wenn ein Systemadministrator unbefugt auf betriebsinterne E-Mail-Korrespondenz zwischen seinem Vorgesetzten und einer weiteren Führungskraft zugreift. Ein derartiger Verstoß rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung.


Urteil des ArbG Aachen vom 16.08.2005
7 Ca 5514/04
JurPC Web-Dok. 83/2006
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