"Turboklauseln" auch in Firmentarifverträgen zulässig
Eine kollektive Regelung, die die Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes von der Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage abhängig macht (so genannte "Turboprämie"), ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel nicht zu beanstanden (u. a. Urteil des BAG vom 03.05.2006, 4 AZR 189/05). Die Erfurter Bundesrichter wenden diesen Grundsatz nunmehr auch ausdrücklich auf entsprechende Regelungen in Firmentarifverträgen an. Danach ist es rechtlich zulässig, wenn ein Sozialplan-Tarifvertrag den Abfindungsanspruch von der Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage abhängig macht. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer in der schriftlichen Kündigung auf die "Turboklausel" hingewiesen wurde.
Urteil des BAG vom 06.12.2006
4 AZR 798/05
Pressemitteilung des BAG