Weiterer Verkehrsverstoß eines nicht angeschnallten Autofahrers
Begeht ein vorschriftswidrig nicht angeschnallter Autofahrer während der Fahrt einen weiteren Verkehrsverstoß (hier Nichteinhaltung des Mindestabstands) dürfen die im Gesetz vorgesehenen Bußgelder nicht addiert werden. Da zwischen beiden Verkehrsverstößen eine so genannte Tateinheit besteht, hat das Gericht demzufolge eine insgesamt geringere Gesamtstrafe zu bilden.
Beschluss des OLG Hamm vom 17.02.2006
3 Ss OWi 63/06
DAR 2006, 338