Berechnung der Lkw-Maut bei Tandemachsen


Das Oberlandesgericht Köln hat eine wichtige Streitfrage bei der Berechnung der Lkw-Maut entschieden. Für die Berechnung der Maut für Lkw mit Anhänger zählt auch bei Tandemachsen mit einem Abstand von weniger als einem Meter jede vorhandene Achse.


Beschluss des OLG Köln vom 29.03.2006
83 Ss-OWi 22/06
DAR 2006, 401
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice