Unfall auf Firmenparkplatz


Nach Dienstschluss haben es alle eilig. Leicht passiert daher bei der Wegfahrt vom Firmenparkplatz einmal ein Unfall. Genau damit hatte sich das Landesarbeitsgericht Mainz zu befassen. Ein Autofahrer fuhr auf dem Firmenparkplatz rückwärts aus einer Parkbucht heraus und kollidierte mit einem Kollegen, der hinter ihm vorbeifuhr. Der Ausparkende hielt ihm vor, er hätte wegen des regen Verkehrs auf dem Parkplatz statt der geschätzten 15 bis 20 km/h mit Schrittgeschwindigkeit fahren müssen.

Auch das Gericht bejahte die Verpflichtung zur erhöhten Vorsicht in dieser Situation. Diese traf hier jedoch in erster Linie den rückwärts Ausparkenden. Dieser hatte den Schaden somit allein zu tragen.


Urteil des LAG Mainz vom 20.07.2006
4 Sa 396/06
Pressemitteilung des LAG Mainz
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