Ferienwohnung auf Baustelle


Befindet sich das Gebäude, in dem die von einer Familie mit kleinen Kindern gebuchte Ferienwohnung liegt, noch im Bau, kann der bestehende Reisevertrag fristlos gekündigt werden.

Dies bestätigte das Amtsgericht Düren, das insbesondere auf die Gefährdung der Kinder durch herumliegende Baugeräte, Schutt und aus dem Beton ragende spitze Metallstücke sowie fehlende Geländer hinwies. Angesichts des im Reisprospekt nicht erwähnten Umfeldes musste die Familie die Unterkunft nicht akzeptieren.


Urteil des AG Düren vom 21.02.2006
46 C 619/05
RRa 2006, 177
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