Preisanpassungsklausel in Architektenvertrag


Ein Architektenvertrag enthielt eine Klausel, wonach die Parteien über eine angemessene Erhöhung des Honorars für die Bauüberwachung zu verhandeln haben, falls die Bauausführung länger als 30 Monate dauert.

Das Oberlandesgericht hält eine solche Preisanpassungsklausel in einem Architektenvertrag jedenfalls dann für zulässig, wenn sie von realistischen Bauzeiten ausgeht.


Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.10.2006
5 U 100/02
NZBau 2007, 109
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