Fluggast bei Sicherheitskontrolle für Gepäck verantwortlich


Fluggesellschaften können nicht haftbar gemacht werden, wenn einem Passagier an den Sicherheitskontrollen des Flughafens ein Gepäckstück abhanden kommt. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich das Gepäck noch nicht in der Obhut der Fluggesellschaft.


Urteil des LG Frankfurt/Main vom 02.05.2007
3-13 O 170/06
ZLW 2008, 136
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