Kein Fitnesstraining bei Depressionen


Eine von einem Facharzt attestierte psychische Erkrankung (hier schwere Depressionen) berechtigt den Kunden eines Fitnessstudios zur fristlosen Kündigung des bestehenden Vertrags.


Urteil des AG Geldern
4 C 428/05
NJW-RR 2006, 780
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