Widerrufsrecht gilt auch beim Erwerb von Medikamenten


Das einem Verbraucher bei einem so genannten Fernabsatzvertrag (Versand- und Internethandel) zustehende Widerrufs- bzw. Rückgaberecht gilt uneingeschränkt auch für den Erwerb verschreibungspflichtiger Medikamente. Die Internetapotheke kann sich nicht darauf berufen, dass zurückgegebene Medikamente nicht mehr in den Handel gebracht werden können.


Urteil des AG Köln vom 31.05.2007
111 C 22/07
NJW Heft 33/2007, Seite X
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice