Beantragung eines Kinderausweises durch einen Elternteil


Bei der Beantragung eines Kinderausweises handelt es sich um eine Angelegenheit der so genannten Alltagssorge (§ 1687 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB). Daher bedarf es bei der Beantragung nicht der Zustimmung des anderen - ebenfalls sorgeberechtigten - Elternteils.


Beschluss des OLG Bremen vom 08.08.2007
5 UF 34/06
OLGR Bremen 2007, 90
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