Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz rechtens


Nach § 1a Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) haftet ein deutscher Unternehmer, der einen Nachunternehmer mit Bauleistungen beauftragt, für die Mindestlohnansprüche der bei diesem beschäftigten Arbeitnehmer wie ein Bürge. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschrift als verfassungsgemäß angesehen. Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Durchsetzung sozialer Mindeststandards vorrangige Bedeutung haben und daher die Belastung der betroffenen Unternehmen als verhältnismäßig hinzunehmen ist.


Beschluss des BVerfG vom 20.03.2007
2 BvR 1047/05
NJW 2007, 2033
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