Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Beförderung zum Geschäftsführer
Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag der Schriftform. Dieses Formerfordernis ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch dann erfüllt, wenn bei der Beförderung eines Angestellten zum Geschäftsführer einer GmbH ein schriftlicher Geschäftsführervertrag abgeschlossen wird, aus dem sich die gleichzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses ergibt. Wird der Dienstvertrag des Geschäftsführers später gekündigt, kann sich dieser daher nicht auf ein Fortbestehen oder Wiederaufleben des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses berufen.
Urteil des BAG vom 19.07.2007
6 AZR 774/06
Handelsblatt vom 01.08.2007