Freiwilligkeitsvorbehalt bei monatlichen Zulagen unzulässig


Das Bundesarbeitsgericht hält eine Klausel in einem vorformulierten Arbeitsvertrag, wonach die Zahlung einer monatlichen Leistungszulage freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt, wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers für unwirksam (§§ 306, 307 BGB). Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich auf die Beständigkeit einer zugesagten monatlichen Vergütung verlassen können. Das legitime Ziel eines Unternehmens, auf die wirtschaftliche Entwicklung reagieren zu können, kann - so das Gericht - nicht nur durch Freiwilligkeitsvorbehalte, sondern auch durch Widerrufs- und Anrechnungsvorbehalte erreicht werden. Freiwilligkeitsvorbehalte beim Entgelt sind nur bei Sondervergütungen wie beispielsweise dem Weihnachtsgeld gerechtfertigt, nicht aber beim laufenden Arbeitsentgelt.


Urteil des BAG vom 25.04.2007
5 AZR 627/05
Pressemitteilung des BAG
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