Zulässige Verweisung auf Arbeitszeitregelung für Beamte


Eine in einem Formulararbeitsvertrag enthaltene Klausel, die zur Bestimmung des Umfangs der Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf die durch Rechtsverordnung geregelte Arbeitszeit vergleichbarer Beamter verweist, ist nicht unklar oder unverständlich und daher rechtlich nicht zu beanstanden. Durch die Vereinbarung wird zwischen den Parteien die von dem Arbeitnehmer zu erbringende Hauptleistung in ausreichend konkreter Weise bestimmt.


Urteil des BAG vom 14.03.2007
5 AZR 630/06
Pressemitteilung des BAG
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