Neuwagenkauf: erhöhter Verbrauch unter 10 Prozent kein Mangel


Bei einer Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines verkauften Neufahrzeugs von den Herstellerangaben um insgesamt weniger als 10 Prozent liegt kein die Tauglichkeit erheblich mindernder Mangel vor. Dies ist auch dann der Fall, wenn bei einzelnen Bereichen (hier städtischer Verkehr) die 10-Prozentgrenze mit 11 Prozent nur unerheblich überschritten wird. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist daher ausgeschlossen.


Beschluss des BGH vom 08.05.2007
VIII ZR 19/05
BGHR 2007, 860
DAR 2007, 516
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