Zu weit gehende Änderungskündigung


Eine Änderungskündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die an sich notwendigen Anpassungen nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, sondern darüber hinausgehende - nicht notwendige - Änderungen vornimmt.

So erklärte das Bundesarbeitsgericht die Änderungskündigung gegenüber einem Hausmeister für unwirksam, weil sie nicht nur die - hier zulässige - Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes, sondern auch - erstmalig - die Pflicht zum Bezug einer Dienstwohnung vorsah.


Urteil des BAG vom 26.06.2008
2 AZR 147/07
NWB 2008, 2615
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice