Ausschreibungspflicht bei Grundstückskaufvertrag mit Realisierungsverpflichtung


Ist mit dem Grundstücksverkauf durch eine Kommune eine Realisierungsverpflichtung verbunden (hier Errichtung eines Einzelhandels- und Dienstleistungszentrums), stellt der Grundstückskaufvertrag zugleich einen öffentlichen Bauvertrag dar, der gemäß § 99 Abs. 3 GWB öffentlich ausgeschrieben werden muss.


Beschluss des OLG Düsseldorf vom 06.02.2008
Verg 37/07
NJW-Spezial 2008, 238
ZfBR 2008, 350
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