Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"


Die öffentliche Bezeichnung von Milchprodukten als Gen-Milch durch einen Umweltschutzverband ist jedenfalls dann vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, wenn die Milch nachweislich von Kühen stammt, die unter anderem mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden. Ob sich das Genfutter tatsächlich auf die Qualität der Milchprodukte auswirkt, ist dabei unerheblich.


Urteil des BGH vom 11.03.2008
VI ZR 7/07
BGHR 2008, 702
NJW 2008, 2110
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