Keine Fotoveröffentlichung des Ehegatten eines Prominenten


Ein Zeitungsinterview mit einer Person des öffentlichen Interesses (hier Prinz Ernst August) über ihre Erkrankung rechtfertigt nicht eine Abbildung ihres Ehegatten (hier Prinzessin Caroline) zur Bebilderung eines Presseartikels.


Urteil des BGH vom 14.10.2008
VI ZR 260/ 06
NJW 2009, 757
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