Keine Pferdehaltung in Wohngebiet


Das VG Koblenz hat entschieden, dass eine Pferdehaltung in Gebieten, die einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet entsprechen, in der Regel unzulässig ist. Danach ist eine Baugenehmigung eines Stalles für drei Pferde mit einem Abstand von ca. 10 Metern zu einem benachbarten Wohnhaus rechtswidrig.


Urteil des VG Koblenz vom 21.04.2009
1 K 1256/08.KO
Pressemitteilung des VG Koblenz
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice