Keine Gewerbesteuerpflicht einer "Ein-Unternehmer-Personengesellschaft"
Personengesellschaften, an denen nur ein einziger Gesellschafter beteiligt ist (hier: sog. Treuhandmodell), unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Nach dem Gewerbebetriebsbegriff des § 15 Abs. 2 EStG werden mitunternehmerschaftliche Einkünfte nur dann erzielt, wenn der Betrieb auf Rechnung und Gefahr mehrerer Unternehmer ("Mit"-Unternehmer) geführt wird.