Unerlaubtes Telefonieren bei bloßem Aufnehmen des Handys
Eine unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons während einer Autofahrt liegt bereits dann vor, wenn der Autofahrer das Handy beim Ertönen des Klingeltons aufnimmt, um nachzusehen, wer der Anrufer ist.
Beschluss des OLG Köln vom 18.02.2009
83 Ss-OWi 11/09
DAR 2009, 408