Unzulässige Altautoentsorgung


Wer sein nicht mehr fahrbereites Altfahrzeug an eine Privatperson zum Zweck des Ausschlachtens verschenkt, kann wegen "umweltgefährdender Abfallbeseitigung" (§ 326 Abs. 1 Nr. 4 lit. a StGB) strafrechtlich belangt werden.


Urteil des OLG Celle vom 15.10.2009
32 Ss 113/09
Wirtschaftswoche Heft 44/2009, Seite 125
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