Ermittlung der angemessenen Mietwagenkosten


In einer Schwemme von Mietwagenprozessen versuchen Kfz-Haftpflichtversicherungen in letzter Zeit massiv, bei den Gerichten die zur Schätzung von Mietwagenkosten für sich günstigere Studie des Fraunhofer-Instituts durchzusetzen. Noch wendet der überwiegende Teil der Gerichte die Schwacke-Liste als Bemessungsgrundlage an.

Das Landgericht Bielefeld hat nun einen Mittelweg gewählt, indem der erforderliche Aufwand für die Mietwagenkosten nach dem "Normaltarif" auf der Grundlage des Mittelwerts zwischen Fraunhofer- und Schwacke-Liste geschätzt wird.


Urteil des LG Bielefeld vom 09.10.2009
21 S 27/09
NJW-Spezial 2009, 762
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