Stolperfalle im Hotelzimmer


Stürzt ein Hotelgast über eine 3,7 bis 5,4 Zentimeter hohe, zwischen Zimmerflur und Hotelzimmer befindliche Stufe, die nicht besonders kenntlich gemacht ist, haftet der Reiseveranstalter für die entstandenen Verletzungen.


Urteil des OLG Hamm vom 23.06.2009
I-9 U 192/08
OLGR Hamm 2009, 785
NJW-RR 2010, 129
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