Fliegender Pendler


Ein Steuerpflichtiger kann Heimflüge im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nicht in Höhe der Entfernungspauschale absetzen. Er kann lediglich die tatsächlichen Kosten steuerlich geltend machen.


Beschluss des BFH vom 26.03.2009
VI R 42/07
StuB 2009, 475
Betriebs-Berater 2009, 1443
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